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Die Zulassung
Die Arbeit am Ponton wird überschaubar, und wir standen kurz vor der Zulassung. Welche sich als eine neue Herausforderung darstellte, den der Ponton hatte keinen KFZ-Brief. Fast jede Person mit der man sich unterhält, ob man ein solches Projekt angehen soll, rät mangels des fehlenden Brief´s ab. Wir taten es dennoch! Um dies nicht ganz auf blauen Dunst zu machen, nahmen wir mit der zuständigen Zulassungsstelle vor Jahren Kontakt auf. Mit der Absicht, Probleme bei der Zulassung vorher aus dem Weg zu räumen. Dort wurden wir an den Spezialisten verwiesen, nennen wir ihn mal Herrn F. Dieser Spezialist und nur dieser macht solche Fälle in der Behörde. Supi dachten wir, der weiß wie es läuft und wir notierten seinen Leitfaden. Die Zeit ist vergangen und aus dem weniger schönen Ponton ist ein recht anschaubarer Oldtimer geworden.
Nun nahm der Ärger mit der Behörde seinen Lauf. Wir holten den Leitfaden aus dem Ordner und überflogen diesen. Legten benötigte Angaben bereit und wählten die Nummer des besagten Spezialisten. Kaum gewählt kam folgenschwere Erkenntnis „diese Nummer ist nicht vergeben“. Zweiter Versuch mit der neuen Nummer aus dem Internet, gewählt und nach Herrn F. verlangt, dieser war nicht in seinen Büro. Nach einigen weiteren Versuchen hatte wir den Spezialisten am Hörer. Kurz die Aufgabenstellung am Telefon erörtert. Dabei sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dass die Behörden mit der Zeit geht. In dem Leitfaden war vermerkt, dass der Ponton für 4 Wochen aufgeboten werden muss. Erst danach bekommen wir eine Unbedenklichkeitserklärung und können zulassen. Dies meint Herr F. ist nun nicht mehr so, er frage die Daten direkt im KBA ab und wir können schon morgen zulassen. Natürlich nur wenn alles in Ordnung ist. Herr F. benötigt nur die Daten des Ponton, irgendwo muss ein Typen-Schild sein und die dort vermerkten Daten reichen ihm. Auf die Frage in welcher Form wir diese übermitteln sollen, kam die Antwort Fax oder E-Mail sind völlig ausreichend. Hallo? dachten wir, kein Vorlegen von Kaufvertrag oder Pass und auch kein persönliches Erscheinen, also völlig unbürokratisch, dass kann nur schief gehen. Wie ausgemacht übermittelten wir alle Daten an Herrn F. per Mail. Verabredet war auch, dass wir den kommenden Tag anrufen sollten. Dies taten wir. Herr F. machte am Telefon einen kühl und reservierten Eindruck mit der kurzen Aussage, dass es unmöglich ist dieses Fahrzeug zu zulassen. Nach kurzer Sprachlosigkeit, die gefühlt eine Ewigkeit dauerte sprachen wir ihn auf den von ihm erstellten Leitfaden an. „Das nützt jetzt alles nichts mehr, er könne die Fahrgestellnummer nicht in seine Abfragemaske eingeben! Entweder ist die Nummer falsch oder das Fahrzeug nie gebaut wurden.“

Das Problem: der Ponton hat eine FIN mit 14 Zahlen, Herr F. muss aber 17 in seinen Computer eingeben. Ihm war sofort klar, das wir ihm die falsche Nummer gegeben hatten. Da half auch kein erklären, dass der Ponton nur diese Nummer eingeschlagen hat. Auch mit der Aussage wir besitzen einen zweiten Ponton mit Brief der auch bloß 14 Stellen hat kamen wir nicht weiter. Ebenso das wir im Besitz der Datenkarte von Mercedes seien, welche für genau diese FIN ausgestellt wurde, mit den Inhalten wann und wie der Ponton das Werk verlassen hatte, nein wir haben die falsche Nummer und so geht das nicht. Wir verblieben so das der Fehler bei uns lag und wir würden am Ponton nach einer Nummer mit 17 Stellen suchen. Wohlwissender Weise das da keine andere Nummer ist. Selbst wenn wir diese haben würden, bleibt noch die Frage, nach dem Tag der Erstzulassung, offen. Ein wichtiges Regularium für die H-Zulassung und nur wenn wir diesen Tag kennen gibt es das Historische-Kennzeichen. Ohne Kenntnis über das Datum könne Herr F. den Ponton „als Neuwagen zulassen“
Supi wir haben einen Ladenhüter, der leider nicht den Regularien eines Neuwagens entspricht. Spontan war da was von Abgasnorm oder Rückhaltesystem im Kopf. Neuwagen ist also auch nicht die Lösung für eine Zulassung. Die Frage war wer und was könne uns da weiter helfen und den Herrn F. überzeugen. Als erstes wählten wir die Nummer von Mercedes Classic Center, dort schilderten wir unser Problem und wurden mit Herrn Hosch verbunden. Dieser lachte und meinte schon wieder so einer. Er konnte das Problem sofort lösen, was Herr F. nicht zu wissen schien, ist das es die Fin mit 17 Stellen erst ab Baujahr 1981 gab. Vorher machte das jeder Fahrzeughersteller wie er das wollte. Herr Hosch schickte noch ein Fax mit einer Aufschlüsselung was jede einzelne Zahl in der Fahrgestellnummer bedeute und verabschiedete sich mit der Aussage, wenn dies nicht hilft dann kann er uns nur einen Rat geben „Umziehen in eine andere Stadt, mit einer andere Zulassungsstelle“.
Die Fahrgestellnummer mit nur 14 Zahlen wäre damit für uns geklärt! Zum Tag der Erstzulassung konnten wir auf die Aussage eines Dekra Sachverständigen stützen. Der auf den Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II verwies. Freundlicher Weise stellt das KBA dieses Dokument für Jedermann zur Verfügung und was steht dort?

Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:
- nur Tag nicht bekannt / ist der 01. des Monats einzutragen,
- Monat nicht bekannt / es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,
- Jahr nicht bekannt / es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen,
- ggf. ist das Baujahr zu schätzen.
Langsam kommen uns Zweifel an der Kompetenz des Spezialisten.
Diese neuen Erkenntnisse über die Verwendung der Fin mit 17 Stellen ab 1981, neben´s einer Kopie des Faxe´s von Mercedes Classic Center, eines Bildes des vorhandenen Briefs vom (anderen Ponton) und eines Bildes der eingeschlagenen Fahrgestellnummer + Typenschild von unserem Ponton übersandten wir Herrn F. um den darauf folgenden Tag die Erkenntnisse zu erörtern.
Herr F. nutzte die Nacht seine Defizite abzubauen. Beim nächsten Gespräch war die Sachlage plötzlich ganz klar und die FIN mit 14 Stellen wäre richtig. Jetzt kam die nächste Herausforderung, der Tag der Erstzulassung. Herr F. meinte dies müssen wir nachweisen. Wenn wir diesen Tag nicht kennen, wäre eine H-Zulassung nicht möglich. Wir machten zum wiederholten Mal auf die Datenkarte von Mercedes aufmerksam, wo der Ponton im Jahr 1960 das Werk verlassen hatte. Hier wieder kam der Ansatz Ladenhüter „dies ist nicht das Datum der Erstzulassung“. Herr F. nun „ wir sollen herausbekommen, wann der Ponton das erste Mal zugelassen wurde“. Freundlich konfrontierten wir ihn mit der Aussage des bekannten Dekra Prüfers und was in dem Leitfaden des KBA vermerkt ist. Worauf Herr F. etwas kolerisch reagierte und meinte „ich bin die Zulassungsstelle“ und wüsste genau was dort drin steht. Wir verblieben in dieser etwas angeheizten Stimmung wie immer, dass wir am nächsten Tag telefonieren und er den Sachverhalt bis dahin prüfen würde. Das nächste Telefonat war von kurzer Dauer, aber dafür inhaltlich schwer. Im Telegrammstil meint Herr F. wir können zulassen, es gibt keinen Vermerk beim KBA und die Dekra müsse den Tag der Erstzulassung nach der Richtlinie des KBA festlegen. Zur Zulassung sollen wir den Kaufvertrag und die Begutachtung nach §§ 21 und 23 StVZO vorlegen. Bei der Frage, ob wir einen gesonderten Termin benötigen verneinte Herr F. Innerhalb der kommenden 4 Wochen müssen wir den Ponton zulassen. Dies mache in seine Abteilung jeder Sachbearbeiter. Am Tag der Zulassung sollen wir lediglich Herrn F. erwähnen. Der Sachbearbeiter wisse wo er die benötigten Unterlagen in Herrn F´s Büro findet.
Letztlich bleibt zu sagen, die Zulassung dauerte keine 15 Minuten, tatsächlich waren alle Unterlagen von Herrn F. vorbereitet. Dies ließ uns die unzähligen Telefonate, und den damit verbundenen Ärger („ich bin die Zulassungsstelle“), schnell vergessen.
An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei all den fleißigen Helfern bedanken. Vielen, Vielen Dank. |